Gemäß Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie 2005/29/EG sind unlautere Geschäftspraktiken allgemein verboten. Die Richtlinie bestimmt aber nicht die privatrechtlichen Folgen des Verstoßes gegen dieses Verbot. Die diesbezügliche Frage wird in das Ermessen der nationalen Gesetzgeber gestellt, die sehr unterschiedliche Lösungen – insbesondere im Bereich des Vertrags- sowie des Haftungsrechts – bei der Umsetzung der Richtlinie getroffen haben. Der Beitrag enthält eine systematische Darstellung der in den verschiedenen EU-Mitgliedstaaten getroffenen Lösungen und zeigt damit, dass die bezweckte Vollharmonisierung der nationalen Rechtsordnungen auf dieser Ebene (bisher) fehlgeschlagen ist.
Die zivilrechtlichen Folgen des Verstoßes gegen das Verbot unlauterer Geschäftspraktiken: eine vergleichende Analyse der Lösungen der EU-Mitgliedstaaten
DE CRISTOFARO, Giovanni
2010
Abstract
Gemäß Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie 2005/29/EG sind unlautere Geschäftspraktiken allgemein verboten. Die Richtlinie bestimmt aber nicht die privatrechtlichen Folgen des Verstoßes gegen dieses Verbot. Die diesbezügliche Frage wird in das Ermessen der nationalen Gesetzgeber gestellt, die sehr unterschiedliche Lösungen – insbesondere im Bereich des Vertrags- sowie des Haftungsrechts – bei der Umsetzung der Richtlinie getroffen haben. Der Beitrag enthält eine systematische Darstellung der in den verschiedenen EU-Mitgliedstaaten getroffenen Lösungen und zeigt damit, dass die bezweckte Vollharmonisierung der nationalen Rechtsordnungen auf dieser Ebene (bisher) fehlgeschlagen ist.I documenti in SFERA sono protetti da copyright e tutti i diritti sono riservati, salvo diversa indicazione.