Grundsatzprobleme des Vertragsrechts bei Bauvorhaben in Italien: Die Haftung des (Werk)Unternehmers
Alberto De Franceschi
2023
Abstract
Die Betrachtung der im italienischen Vertragstyp „appalto“ zusammengefassten Werk- und Dienstverträge gestaltet sich für den Zivilrechtler aufgrund der vertragstheoretischen und praktischen Bedeutung der betreffenden Vorschriften (Artt. 1655 ff. Cc) besonders fruchtbar. Die vorliegende Untersuchung konzentriert sich hauptsächlich auf die praktische Rechtsanwendung und bietet so die Gelegenheit, die Vielzahl an Fallgestaltungen zu prüfen, welche den Bestimmungen des appalto unterliegen, wobei die unterschiedlichen Gegenstände der charakteristischen Leistung (Werk- oder Dienstleistung, bewegliche oder unbewegliche Sachen usw.) und die jeweils besondere Art der dem Rechtsverhältnis zugrunde liegenden Interessen in jeder dieser Fallgestaltung eine andere Lösung erfordern können.File in questo prodotto:
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